§ 56 BFA-VG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2014

Inkrafttreten

§ 56.

(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.

(2) Verordnungen oder Regierungsübereinkommen aufgrund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen oder abgeschlossen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft treten.

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