Inkrafttreten
§ 56.
(1) Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Jänner 2014 in Kraft.
(2) Verordnungen oder Regierungsübereinkommen aufgrund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen oder abgeschlossen werden; sie dürfen jedoch frühestens mit dem Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes in Kraft treten.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)