5a. Abschnitt
Niedrigstenergiegebäude
§ 50a
Begriff
Niedrigstenergiegebäude sind Gebäude, die eine sehr hohe Gesamtenergieeffizienz aufweisen. Der fast bei null liegende oder sehr geringe Energiebedarf ist nach Möglichkeit durch Energie aus erneuerbaren Quellen zu decken.
21.05.2015
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)