§ 4 ZustDV

Alte FassungIn Kraft seit 31.10.2008

Veröffentlichungen im Internet

§ 4.

Der Bundeskanzler hat im Internet unter http://www.bka.gv.at/zustelldienste die in der Anlage zu dieser Verordnung genannten technischen Spezifikationen gemäß § 3 Abs. 1 Z 7 zu veröffentlichen.

Zuletzt aktualisiert am

05.12.2019

Gesetzesnummer

20004204

Dokumentnummer

NOR40101850

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