§ 4.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 31. Mai 2020 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Außerkrafttreten ereignet haben.“
Zuletzt aktualisiert am
29.05.2020
Gesetzesnummer
20011092
Dokumentnummer
NOR40221698
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