§ 4.
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des 30. Juni 2020 außer Kraft. Sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem Außerkrafttreten ereignet haben.“
Zuletzt aktualisiert am
29.05.2020
Gesetzesnummer
20011092
Dokumentnummer
NOR40223517
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)