§ 4 PSB-VO 1984

Alte FassungIn Kraft seit 09.3.1994

§ 4

§ 4. Die Zustimmung zur Besetzung von Planstellen für Richter gemäß § 25 RDG gilt für die Ernennung eines Richteramtsanwärters, Richters oder Staatsanwaltes zum Richter der Gehaltsgruppe I als erteilt, soweit das Ernennungsrecht vom Bundespräsidenten delegiert worden ist.

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