Inkrafttreten
§ 4.
(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit dem Ende der durch die WHO ausgerufenen COVID-19-Pandemie, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. Juni 2021 außer Kraft.
(2) Die §§ 1 Abs. 3 letzter Satz und 2 Abs. 3 in der Fassung der Verordnung BGBl. II Nr. 592/2020 treten mit dem auf den Tag der Kundmachung folgenden Tag in Kraft und mit dem in Abs. 1 genannten Zeitpunkt außer Kraft.
Zuletzt aktualisiert am
05.07.2021
Gesetzesnummer
20011311
Dokumentnummer
NOR40231905
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