§ 4 FSG-PV

Alte FassungIn Kraft seit 01.11.1997

Allgemeine Prüfungsinhalte

§ 4.

Die theoretische Fahrprüfung muß jedenfalls Fragen aus folgenden Themenbereichen enthalten:

  1. 1. Verkehrszeichen
  2. 2. Vorrangbeispiele
  3. 3. Partnerkunde
  4. 4. Fahrtauglichkeit
  5. 5. Allgemeine Fahrordnung
  6. 6. Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen
  7. 7. Gefahren, Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen
  8. 8. Fahrzeugtechnik
  9. 9. Fahrgeschwindigkeit
  10. 10. Überholen
  11. 11. Bewegen im Verkehr
  12. 12. Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente
  13. 13. Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen
  14. 14. Kreuzungen

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)