§ 4 FSG-PV

Alte FassungIn Kraft seit 09.3.2004

Allgemeine Prüfungsinhalte

§ 4.

Die theoretische Fahrprüfung muß jedenfalls Fragen aus folgenden Themenbereichen enthalten:

  1. 1. Verkehrszeichen
  2. 2. Vorrangbeispiele
  3. 3. Partnerkunde
  4. 4. Fahrtauglichkeit
  5. 5. Allgemeine Fahrordnung
  6. 6. Verhalten im Ortsgebiet und auf Freilandstraßen
  7. 7. Fahrtechnik, Verhalten nach Verkehrsunfällen
  8. 8. Fahrzeugtechnik
  9. 9. Fahrgeschwindigkeit und Fahren auf Sicht
  10. 10. Überholen
  11. 11. Bewegen im Verkehr
  12. 12. Lenkerpflichten, ruhender Verkehr, Dokumente
  13. 13. Anhänger, Abschleppen, Eisenbahnkreuzungen
  14. 14. Kreuzungen

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