Lehrgänge und Veranstaltungen
§ 4.
(1) Die in den §§ 2 und 3 angeführten Aufgaben erfüllt die Diplomatische Akademie
- 1. durch postgraduale Lehrgänge („Lehrgänge“),
- 2. durch postgraduale Höhere Studienprogramme für Internationale Studien („Höhere Lehrgänge“),
- 3. durch Spezialkurse und Seminare.
(2) Die Lehrgänge umfassen Pflicht- und Wahlfächer aus den in § 2 Abs. 2 genannten Bereichen. Der Abschluß erfolgt bei Erreichung des Lehrzieles mit einem Diplom, andernfalls mit einem Teilnahmezertifikat.
(3) Die Höheren Studienprogramme für Internationale Studien werden in Zusammenarbeit mit der Universität Wien eingerichtet. An Absolventen ist bei Erreichen des Lehrzieles (mindestens 120 ECTS-Anrechnungspunkte) gemeinsam mit der Universität Wien der akademische Grad „Master of Advanced International Studies“, anderenfalls ein Teilnahmezertifikat zu verleihen. Der akademische Grad „Master of Advanced International Studies“ (M.A.I.S.) berechtigt zu einem facheinschlägigen Doktoratsstudium an einer Universität. Er kann dem Namen nachgestellt werden.
(3a) Die Diplomatische Akademie ist berechtigt, an einem Doktoratsstudium für Internationale Studien der Universität Wien im Sinne des § 54 Abs. 4 Universitätsgesetz 2002, BGBl. I Nr. 120/2002, mitzuwirken.
(4) Spezialkurse und Seminare sind hinsichtlich Dauer und Programmgestaltung auf die Erfordernisse der jeweiligen Zielgruppen ausgerichtet und werden mit einem Abschluß- oder Teilnahmezertifikat abgeschlossen.
Schlagworte
Pflichtfach, Abschlusszertifikat
Zuletzt aktualisiert am
10.09.2021
Gesetzesnummer
10009008
Dokumentnummer
NOR40077618
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