Zeitpunkt der Übermittlung des Sanierungsplans
§ 4.
Für den Zeitpunkt der Übermittlung des Sanierungsplans an die FMA gelten folgende Bestimmungen:
- 1. Die erstmalige Übermittlung des Sanierungsplans der Unternehmen der Kategorie 1 hat bis spätestens 30. November 2015 zu erfolgen;
- 2. die erstmalige Übermittlung des Sanierungsplans der Unternehmen der Kategorien 2, 3 und 4 hat bis spätestens 30. September 2015 zu erfolgen.
Zuletzt aktualisiert am
28.05.2025
Gesetzesnummer
20009093
Dokumentnummer
NOR40180482
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