§ 42 StrSchG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.1971

§ 42

(1) § 42.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1971 in Kraft.

(2) Auf dieses Bundesgesetz gestützte Verordnungen können schon vor diesem Zeitpunkt erlassen werden, treten aber frühestens zugleich mit diesem Bundesgesetz in Kraft.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)