§ 42
(1) § 42.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 1971 in Kraft.
(2) § 41 Abs. 1, 3, 4 und 5 in der Fassung des Verwaltungsreformgesetzes 2001, BGBl. I Nr. 65/2002, tritt mit 1. Juli 2002, jedoch nicht vor dem vierten der Kundmachung des Verwaltungsreformgesetzes 2001 folgenden Monatsersten in Kraft; zugleich tritt § 41 Abs. 2 außer Kraft. Die zum In-Kraft-Tretens-Zeitpunkt anhängigen Verfahren sind nach der vorher geltenden Rechtslage weiterzuführen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)