§ 42 KBGG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2008

Unterhaltsanspruch

§ 42

Das Kinderbetreuungsgeld und der Zuschuss zum Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.

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