§ 42 KBGG

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2012

Unterhaltsanspruch

§ 42

Das Kinderbetreuungsgeld und die Beihilfe zum pauschalen Kinderbetreuungsgeld gelten weder als eigenes Einkommen des Kindes noch des beziehenden Elternteils und mindern nicht deren Unterhaltsansprüche.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)