§ 3 WG 2001

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2004

Ausübung der Befehlsgewalt

§ 3.

Der Bundesminister für Landesverteidigung übt die Befehlsgewalt über die Dienststellen des Bundesheeres grundsätzlich durch deren Kommandanten und Leiter aus.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)