§ 3 URAV

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2016

Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung

§ 3.

In der Gewinn- und Verlustrechnung sind, unbeschadet einer weiteren Gliederung, die nachstehend angeführten Posten gesondert und in der folgenden Reihenfolge auszuweisen:

  1. 1. Umsatzerlöse
  1. a) Erlöse auf Grund von Globalbudgetzuweisungen des Bundes
  2. b) Erlöse aus Studienbeiträgen
  3. c) Erlöse aus Studienbeitragsersätzen
  4. d) Erlöse aus universitären Weiterbildungsleistungen
  5. e) Erlöse gemäß § 27 UG
  6. f) Kostenersätze gemäß § 26 UG
  7. g) Sonstige Erlöse und andere Kostenersätze
  8. davon sonstige Erlöse von Bundesministerien
  1. 2. Veränderung des Bestands an noch nicht abrechenbaren Leistungen im Auftrag Dritter
  2. 3. Aktivierte Eigenleistungen
  3. 4. Sonstige betriebliche Erträge
  1. a) Erträge aus dem Abgang vom und der Zuschreibung zum Anlagevermögen mit Ausnahme der Finanzanlagen
  2. b) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen
  3. c) Übrige
  4. davon aus der Auflösung von Investitionszuschüssen
  1. 5. Aufwendungen für Sachmittel und sonstige bezogene Herstellungsleistungen
  1. a) Aufwendungen für Sachmittel
  2. b) Aufwendungen für bezogene Leistungen
  1. 6. Personalaufwand
  1. a) Löhne und Gehälter
  2. davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
  3. b) Aufwendungen für externe Lehre
  4. c) Aufwendungen für Abfertigungen und Leistungen an betriebliche Vorsorgekassen
  5. davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
  6. d) Aufwendungen für Altersversorgung
  7. davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
  8. e) Aufwendungen für gesetzlich vorgeschriebene Sozialabgaben sowie vom Entgelt abhängige Abgaben und Pflichtbeiträge
  9. davon Refundierungen an den Bund für der Universität zugewiesene Beamtinnen und Beamte
  10. f) Sonstige Sozialaufwendungen
  1. 7. Abschreibungen
  2. 8. Sonstige betriebliche Aufwendungen
  1. a) Steuern, soweit sie nicht unter Z 14 fallen
  2. b) Kostenersätze an den Krankenanstaltenträger gemäß § 33 UG
  3. c) Übrige
  1. 9. Zwischensumme aus Z 1 bis 8
  2. 10. Erträge aus Finanzmitteln und Beteiligungen
  1. a) davon aus Zuschreibungen
  2. b) davon von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  1. 11. Aufwendungen aus Finanzmitteln und aus Beteiligungen
  1. a) davon Abschreibungen
  2. b) davon Aufwendungen von Rechtsträgern, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht
  1. 12. Zwischensumme aus Z 10 bis 11
  2. 13. Ergebnis vor Steuern (Zwischensumme aus Z 9 und Z 12)
  3. 14. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
  4. 15. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag
  5. 16. Auflösung von Rücklagen
  6. 17. Zuweisung zu Rücklagen
  7. 18. Gewinn- bzw. Verlustvortrag
  8. 19. Bilanzgewinn bzw. -verlust.

Schlagworte

Gewinnrechnung

Zuletzt aktualisiert am

06.07.2023

Gesetzesnummer

20002762

Dokumentnummer

NOR40179563

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)