§ 3 Reifeprüfung in den allgemein bildenden höheren Schulen für Berufstätige

Alte FassungIn Kraft seit 01.1.2000

Prüfungstermine der Vorprüfung

§ 3

Zur Ablegung der Vorprüfung in Form einer Fachbereichsarbeit sind Studierende im 7. oder 8. Semester berechtigt, am Realgymnasium für Berufstätige an der Theresianischen Militärakademie im

5. Semester. Die Fachbereichsarbeit ist innerhalb der ersten drei Wochen des letzten Semesters abzugeben.

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