§ 3 Erklärung von Verstößen gegen bestimmte einstweilige Verfügungen zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre zu Verwaltungsübertretungen

Alte FassungIn Kraft seit 01.8.2013

Inkrafttreten

§ 3.

Die §§ 1 und 2 treten mit 1. September 2013 in Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

24.03.2022

Gesetzesnummer

20008528

Dokumentnummer

NOR40154265

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