Hinweis auf ein Angehörigkeitsverhältnis im Bewerbungsgesuch.
§ 35
§ 35. Der Bewerber um eine Planstelle hat in seinem Gesuch auf eine die Ernennung hindernde Verwandtschaft, Schwägerschaft oder auf ein solches Ehe- oder Wahlkindschaftsverhältnis hinzuweisen.
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