§ 33 BStMG

Alte FassungIn Kraft seit 24.2.2006

In-Kraft-Treten

§ 33

(1) § 33.Dieses Bundesgesetz tritt am 1. Jänner 2003 in Kraft.

(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können bereits ab dem seiner Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Sie dürfen jedoch nicht vor 1. Jänner 2003 in Kraft treten. Gleiches gilt für die Mautordnung.

(3) Mautaufsichtsorgane können bereits ab dem der Kundmachung dieses Bundesgesetzes folgenden Tag bestellt und vereidigt werden. Sie dürfen jedoch ihre Tätigkeit erst am 1. Jänner 2003 aufnehmen.

(4) §§ 6, 10 Abs. 3 und 15 Abs. 1 Z 14 in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 26/2006 treten mit 1. Juli 2006 in Kraft.

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