Tätigkeitsbericht
§ 311.
Das Bundesvergabeamt hat jährlich einen Bericht über seine Tätigkeit und die dabei gesammelten Erfahrungen zu verfassen. Der Tätigkeitsbericht ist dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend zu übermitteln und von diesem der Bundesregierung und dem Nationalrat vorzulegen.
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