Einleitung des Verfahrens zur Entziehung der Gewerbeberechtigung
§ 30a
§ 30a. Das Landesarbeitsamt kann die Entziehung der Gewerbeberechtigung wegen wiederholter unerlaubter Beschäftigung von Ausländern beantragen.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)