Außerkrafttreten
§ 30
Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft zur Durchführung von gemeinschaftlichen Marktordnungsmaßnahmen im Weinbereich 2010, BGBl. II Nr. 112, außer Kraft. Anträge, die auf der Basis der letztgenannten Verordnung gestellt wurden, sind weiterhin nach dieser zu behandeln.
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