§ 2 Vorübergehende Wiedereinführung von Grenzkontrollen an den Binnengrenzen zur Slowakischen Republik

Alte FassungIn Kraft seit 04.10.2023

§ 2.

Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung in Kraft und zehn Tage nach diesem Zeitpunkt außer Kraft.

Zuletzt aktualisiert am

13.10.2023

Gesetzesnummer

20012371

Dokumentnummer

NOR40256027

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)