Höhe der Gebühr
§ 2.
Die Vollzugsgebühr beträgt für
- die Zwangsverwaltung einer Liegenschaft 20 Euro,
- die Zwangsversteigerung einer Liegenschaft, eines Superädifikats oder eines Baurechts 20 Euro,
- die Exekution auf bewegliche körperliche Sachen oder auf Forderungen aus Papieren nach § 296 EO 6 Euro,
- die Exekution zur Herausgabe oder Leistung beweglicher Sachen 7 Euro,
- die Exekution auf andere Vermögensrechte 20 Euro und
- die Räumungsexekution 30 Euro.
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