§ 2
Die Anforderungen an eine auf elektronischem Weg übermittelte Rechnung erfüllt auch
- 1. eine über FinanzOnline an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung;
- 2. eine über das Unternehmensserviceportal an den Bund als Leistungsempfänger übermittelte Rechnung.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)