Veröffentlichung der Allgemeinen Netzbedingungen und Preisansätze
§ 28
Fernleitungsunternehmen sind verpflichtet, die für die Nutzung ihrer Anlagen geltenden Allgemeinen Netzbedingungen sowie die der Bemessung des Netzbenutzungsentgelts zugrunde zu legenden Grundsätze der Tarifierung und Verrechnung im “Amtsblatt zur Wiener Zeitung" zu veröffentlichen.
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