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§ 26 Grundausbildungen für die Besoldungsgruppe Beamte der Post- und Telegraphenverwaltung“
aktuell keine Fassung in Kraft
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04.4.1984 bis 03.08.1994 (BGBl. Nr. 598/1994)
aktuell keine Fassung in Kraft
Die aufgerufene Norm ist nicht mehr oder noch nicht in Kraft.
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Ausbildungsgegenstände
Ersatz