§ 26
§ 26. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes leitet das Gericht und führt die Dienstaufsicht über das gesamte Personal.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
§ 26
§ 26. Der Vorsteher des Bezirksgerichtes leitet das Gericht und führt die Dienstaufsicht über das gesamte Personal.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)