Inkrafttreten
§ 24
(1) § 24.Dieses Bundesgesetz tritt mit 1. Oktober 1994 in Kraft.
(2) Verordnungen auf Grund dieses Bundesgesetzes können ab dem auf seine Kundmachung folgenden Tag erlassen werden. Diese Verordnungen dürfen jedoch frühestens mit dem im Abs. 1 bezeichneten Zeitpunkt in Wirksamkeit gesetzt werden.
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