§ 248a BDG 1979

Alte FassungIn Kraft seit 01.9.1997

Ausschreibung und Besetzung freier Planstellen

§ 248a

§ 248a. Auf Bewerbungen um Planstellen, die vor dem 1. Juli 1997 ausgeschrieben wurden, werden für die Bewerbung und Besetzung die vor dem 1. September 1997 geltenden Vorschriften angewendet.

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