§ 23 GOG

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.1994

Systemisierungsübersicht

§ 23.

Die Übersicht über die Aufteilung der Richterplanstellen auf die einzelnen Gerichte (Systemisierungsübersicht) ist jährlich einmal bis 30. Juni im „Amtsblatt der österreichischen Justizverwaltung“ zu veröffentlichen.

Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)