Einladung zum ersten Prüfungsteil - Bekanntgabe des Themas der
Hausarbeit
§ 20
§ 20. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder hat den Bewerber zum nächsten stattfindenden Termin nach Zulassung zu einer Fachprüfung zum ersten Prüfungsteil einzuladen oder ihm das Thema der Hausarbeit bekanntzugeben.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)