8. Abschnitt
Musteranmeldungen und Muster Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren
§ 20.
Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
- 1. Anmeldegebühr
- für eine Einzelanmeldung50 Euro,
- für eine Sammelanmeldung100 Euro,
zuzüglich 10 Euro für das 11. und für jedes weitere der darin zusammengefassten Muster;
- Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung50 vH
der zu zahlenden Anmeldegebühr;
- Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse15 Euro,
- Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro Musterexemplar80 Euro,
- 5. Druckkostenbeitrag, dessen Höhe mit Verordnung festzusetzen ist.
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