Erhöhung der festen Gebührensätze durch die Verordnung des Präsidenten des Patentamtes über die Valorisierung der festen Gebührensätze des Patentamtsgebührengesetzes (PAG-ValV 2014) kundgemacht im Österreichischen Patentblatt I. Teil Nr. 4/2014, Seite 41 und 42 .
8. Abschnitt
Musteranmeldungen und Muster Für die Anmeldung zu zahlende Gebühren
§ 20.
Für die Anmeldung sind folgende Gebühren zu zahlen:
- 1. Anmeldegebühr
- für eine Einzelanmeldung65 Euro,
- für eine Sammelanmeldung122 Euro,
zuzüglich 18 Euro für das 11. und für jedes weitere der darin zusammengefassten Muster;
- Zuschlag für eine Geheimmusteranmeldung50 vH
der zu zahlenden Anmeldegebühr;
- Klassengebühr für eine Einzelanmeldung pro Klasse15 Euro,
- Lagergebühr für dreidimensionale Muster pro Musterexemplar80 Euro,
- 5. Druckkostenbeitrag, dessen Höhe mit Verordnung festzusetzen ist.
Zuletzt aktualisiert am
28.11.2017
Gesetzesnummer
20003819
Dokumentnummer
NOR40125536
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