§ 20
(1) Gegenstand der mündlichen Prüfung der ersten Teilprüfung sind:
- 1. Zivilgerichtliches Verfahrensrecht unter besonderer Berücksichtigung des Verlassenschafts- und des Grundbuchsverfahrens;
- 2. Erbrecht, Grundbuchsrecht, Wertpapierrecht, insbesondere Wechsel- und Scheckrecht;
- 3. notarielles Beurkundungsrecht;
- 4. Strafrecht, Strafprozeßrecht, Grundzüge der Kriminologie und des Strafvollzugsrechts;
- 5. Verwaltungsverfahrensrecht und Verwaltungsstrafrecht;
- 6. Berufs- und Standesrecht der Notare sowie Grundzüge des Tarifrechts.
(2) Gegenstand der mündlichen Prüfung der zweiten Teilprüfung sind:
- 1. Bürgerliches Recht einschließlich des Internationalen Privatrechts sowie Grundzüge des Arbeitsrechts und des Sozialrechts, des Konkurs-, Ausgleichs- und Anfechtungsrechts;
- 2. Handelsrecht unter besonderer Berücksichtigung des Gesellschaftsrechts, Immaterialgüterrecht, gewerblicher Rechtsschutz sowie Wirtschaftsrecht samt Verfahrensrechten;
- 3. Grundzüge des Verfassungsrechts, der Verfassungs- und Verwaltungsgerichtsbarkeit und des Verwaltungsrechts;
- 4. Abgabenrecht unter besonderer Berücksichtigung der Gebühren und Verkehrsteuern, einschließlich Finanzstrafrecht und Verfahrensrecht;
- 5. Vertragsgestaltung und Urkundenverfassung;
- 6. Vorschriften über die Amtsführung der Notare sowie Tarifrecht;
- 7. Pflichten des Notars als Unternehmer, insbesondere Kenntnisse auf dem Gebiet des Arbeitnehmerschutzrechts und der Lehrlingsausbildung.
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