Verlautbarung
§ 203c.
Jede Ausschreibung ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)
Verlautbarung
§ 203c.
Jede Ausschreibung ist im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ zu verlautbaren. Zusätzlich kann sie auch auf andere geeignete Weise verlautbart werden.
Lizenziert vom RIS (ris.bka.gv.at - CC BY 4.0 DEED)