§ 1.
Für Zustellungen durch Organe der Post oder Organe der Gemeinden im Inland werden die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare festgelegt:
Formular 1 zu § 17 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes),
Formular 2 zu § 21 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Ankündigung eines zweiten Zustellversuches),
Formular 3 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
Formular 4 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),
Formular 5 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
Formular 6 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).
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