§ 1.
Für Zustellungen gemäß Abschnitt II des Zustellgesetzes durch Organe eines Zustelldienstes oder Organe der Gemeinden im Inland werden die angeschlossenen, einen Bestandteil dieser Verordnung bildenden Formulare festgelegt:
– Formular 1 zu § 17 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Verständigung über die Hinterlegung eines Schriftstückes),
– Formular 2 zu § 21 Abs. 2 des Zustellgesetzes (Ankündigung eines zweiten Zustellversuches),
– Formular 3/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
– Formular 3/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
– Formular 3/3 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
– Formular 4/1 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),
– Formular 4/2 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),
– Formular 4/3 zu § 22 des Zustellgesetzes (Rückschein bei gewöhnlicher Zustellung),
– Formular 5 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei Zustellung zu eigenen Handen),
– Formular 6 zu § 22 des Zustellgesetzes (Zustellschein bei gewöhnlicher Zustellung).
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