§ 1 Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2

Alte FassungIn Kraft seit 16.6.2020

§ 1.

Diese Verordnung regelt gesundheits- bzw. sanitätspolizeiliche Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 anlässlich der Einreise in das Bundesgebiet zu treffen sind.

Zuletzt aktualisiert am

28.07.2020

Gesetzesnummer

20011194

Dokumentnummer

NOR40223800

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