§ 1 Verordnung über die Einreise nach Österreich in Zusammenhang mit der Eindämmung von SARS-CoV-2

Alte FassungIn Kraft seit 27.7.2020

§ 1.

(1) Diese Verordnung regelt gesundheits- bzw. sanitätspolizeiliche Maßnahmen, die zur Verhinderung der Verbreitung von SARS-CoV-2 anlässlich der Einreise in das Bundesgebiet zu treffen sind.

(2) Die Einreise von Personen nach Österreich ist zu gestatten, sofern dies aufgrund direkt anwendbarer verfassungs- und unionsrechtlicher Vorschriften zwingend zu ermöglichen ist.

Fassung zuletzt geändert durch BGBl. II Nr. 336/2020

Zuletzt aktualisiert am

16.10.2020

Gesetzesnummer

20011194

Dokumentnummer

NOR40225103

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