Sitzungsgeld des Vorsitzenden
§ 1.
Dem Vorsitzenden, im Falle der Vertretung dessen Stellvertreter, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 400 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt diesem Mitglied zusätzlich ein Sitzungsgeld von 50 Euro für jede angefangene halbe Stunde.
Zuletzt aktualisiert am
28.10.2025
Gesetzesnummer
20001387
Dokumentnummer
NOR40019054
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