§ 1 Verordnung der BReg ueber die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates

Alte FassungIn Kraft seit 01.7.2001

Sitzungsgeld des Vorsitzenden

§ 1

§ 1. Dem Vorsitzenden, im Falle der Vertretung dessen Stellvertreter, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 400 Euro. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt diesem Mitglied zusätzlich ein Sitzungsgeld von 50 Euro für jede angefangene halbe Stunde.

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