§ 1 Verordnung der BReg ueber die Sitzungsgelder des Bundeskommunikationssenates

Alte FassungIn Kraft seit 01.5.2003

Sitzungsgeld des Vorsitzenden

§ 1

Dem Vorsitzenden, im Falle der Vertretung dessen Stellvertreter, gebührt an einem Tag für die Teilnahme an einer Sitzung ein Sitzungsgeld von 800 €. Ab einer Sitzungsdauer von vier Stunden gebührt diesem Mitglied zusätzlich ein Sitzungsgeld von 90 € für jede angefangene halbe Stunde.

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