§ 1 Studienordnung Betriebswirtschaft

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1991

I. ABSCHNITT

Einrichtung

§ 1

(1) Der Studienzweig „Betriebswirtschaft'' der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung ist an den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Linz sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien einzurichten.

(2) Der Studienzweig „Öffentliche Wirtschaft und Verwaltung'' der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung ist

  1. a) an den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Graz, Innsbruck und Linz sowie
  2. b) gemeinsam an der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität Wien und der Wirtschaftsuniversität Wien

    einzurichten.

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