§ 1 Studienordnung Betriebswirtschaft

Alte FassungIn Kraft seit 01.10.1993

Tritt für die ordentlichen Studierenden mit dem Inkrafttreten der Studienpläne der jeweiligen Studienrichtung an der jeweiligen Universität oder Hochschule, spätestens jedoch mit Ablauf des 30. September 2003 außer Kraft (vgl. § 75 Abs. 3 idF BGBl. I Nr. 53/2002, BGBl. I Nr. 48/1997).

I. ABSCHNITT

Einrichtung

§ 1.

(1) Der Studienzweig „Betriebswirtschaft“ der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung ist an den Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultäten der Universitäten Wien, Graz, Innsbruck und Linz sowie an der Wirtschaftsuniversität Wien einzurichten.

(2) Der Studienzweig „Angewandte Betriebswirtschaft“ der betriebswirtschaftlichen Studienrichtung ist an der Universität für Bildungswissenschaften Klagenfurt einzurichten.

Zuletzt aktualisiert am

03.02.2026

Gesetzesnummer

10009563

Dokumentnummer

NOR12124452

alte Dokumentnummer

N7199312931A

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