§ 1 Sitzungsgelder der Telekom-Control-Kommission

Alte FassungIn Kraft seit 10.7.1998

§ 1

§ 1. Jedem stimmberechtigten Mitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 900 S für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 3 600 S.

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