§ 1
§ 1. Jedem stimmberechtigten Mitglied der Telekom-Control-Kommission gebührt an einem Tag für die Teilnahme an Sitzungen ein Sitzungsgeld von 65,41 Euro für jede angefangene halbe Stunde. Das Sitzungsgeld beträgt jedoch mindestens 261,62 Euro.
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