§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel

Alte FassungIn Kraft seit 17.7.2007

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Bereich zwischen km 1,450 und km 3,750 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 22 Donauufer Autobahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2018

Gesetzesnummer

20005387

Dokumentnummer

NOR40088854

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