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§ 1 Section Control-Messstreckenverordnung Kaisermühlentunnel

Aktuelle FassungIn Kraft seit 05.3.2018

§ 1.

Als Wegstrecke, auf der die Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit mit einem automatischen Geschwindigkeitsmesssystem, mit dem die durchschnittliche Fahrgeschwindigkeit eines Fahrzeugs auf dieser Wegstrecke gemessen wird, zu überwachen ist (Messstrecke), wird der Bereich zwischen km 1,53 und km 3,84 auf beiden Richtungsfahrbahnen der A 22 Donauufer Autobahn festgelegt.

Zuletzt aktualisiert am

07.03.2018

Gesetzesnummer

20005387

Dokumentnummer

NOR40200486

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